Stirbt der American Wolfdog aus?

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Des Weiteren übernehme ich keine Verantwortung für die Handlungen anderer Personen. Ich informiere über die Sachlage und teile das Ergebnis meiner Recherchen – nicht mehr und nicht weniger.

Update vom 4. April am Ende des Artikels.

Stirbt der American Wolfdog aus?

Wie bitte? Was? Die Einen werden nun lachen, die Anderen den Kopf schütteln und die Nächsten blicken einfach nur ungläubig drein. Aber die Frage ist durchaus ernst gemeint. Sehr ernst und absolut berechtigt.

Warum sollte der American Wolfdog aussterben? Es gibt doch genügend dieser Tiere, die Züchter haben immer wieder Würfe… Von Aussterben kann sicherlich keine Rede sein.

Ich sage: DOCH! Und warum ich das so sehe, erkläre ich in diesem Artikel.

Die Beisetzung des American Wolfdog – ein Rassebegriff stirbt aus

Es ist unfassbar. Und doch ist es die bittere Wahrheit. Jeder, der bislang dachte, einen American Wolfdog zu besitzen, mich eingeschlossen, hat keinen American Wolfdog. Darf.Keinen.American.Wolfdog.Haben. Und das schon seit einigen Jahren.

„Hä?“, werden jetzt Einige denken. „Warum soll ich keinen American Wolfdog haben dürfen? Der American Wolfdog ist eine nicht FCI-anerkannte Hunderasse aus Nordamerika.“

Soweit ist das richtig. Aber: Jeder, der seinen Hund als „American Wolfdog“ bezeichnet, geht ein teures Risiko ein. Eine Abmahnung kann schon mal im drei- bis vierstelligen Bereich kosten, eine Klage noch einmal deutlich mehr. Und das kann jeden betreffen, der American Wolfdogs züchtet, verkauft, bewirbt, usw.

Warum ist das so?

Die Unionsmarke „American Wolfdog“ wurde am 20.11.2015 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt und ist dort seit dem 08.03.2016 als eingetragene Marke unter der Nizzaklasse (Kategorie) 31 eingetragen, welche lebende Tiere und Hunde miteinbezieht. Die Markeninhaber sind Andrea Mazzoni, Monica Schuelein Iseppi und Paola Simona Tesio aus Italien. Eine Markenregistrierung in Kanada ist beantragt und derzeit noch in der Schwebe (siehe Screenshots am Schluss des Artikels). Auf deren Homepage www.americanwolfdog.club und ihrer Facebookseite @AmericanWolfdog weisen die Rechtehinhaber – teils mehrfach – darauf hin, dass American Wolfdog als Marke international registriert ist. Des Weiteren erwähnen sie, dass die Marke auch in den USA registriert sei. Hiervon konnte ich jedoch keine Eintragung finden.

Was bedeutet das nun?

Nachdem ich diese Info in unserer Projekt-Gruppe zur Diskussion gestellt habe, hat meine Projektpartnerin umgehend mit dem Anwalt vom Züchterbund Kontakt aufgenommen. Das Ergebnis: Das Thema ist laut seiner Aussage sehr ernst zu nehmen. Für jeden American Wolfdog Züchter hat das eine enorme Bedeutung, denn man darf seine Hunde nicht mehr „American Wolfdog“ nennen. Auch die deutschen Übersetzungen „Amerikanischer Wolf(s)hund“ und in andere Sprachen sind kritisch zu sehen und kann problematisch werden.

Meine Meinung? Ein starkes Stück! Da fällt man fast vom Glauben ab. Aber es ist tatsächlich so. Es ist verständlich, ein Projekt und dergleichen als Marke zu registrieren und daraus etwas zu erschaffen. Jedoch etwas bereits Etabliertes, nämlich den Namen einer ganze Hunderasse, für sich zu beanspruchen hat für mich einen faden Beigeschmack.

Ich kenne die Rechteinhaber nicht und möchte auch keine böswillige Absicht unterstellen in dem Sinne, dass sie vorhaben, rechtliche Schritte bei Verletzung ihres Markenrechts einzuleiten. Das weiß ich nicht und davon distanziere ich mich. Auch will ich den Markeninhabern mit diesem Artikel nicht schaden. Es ist mein Anliegen, alle Betroffenen davon in Kenntnis zu setzen und Lösungen anzubieten.

So wie ich es verstanden habe – aber ich bin kein Jurist -, sollten Züchter, Verkäufer, Werber, usw. zunächst und bis zur letztendlichen Klärung des Sachverhalts alle Bezeichnungen mit „American Wolfdog“ nebst Übersetzungen („Amerikanischer Wolfhund“) zum eigenen Schutz entfernen. Auch ein rückwirkendes Entfernen erscheint ratsam. Hier muss jeder selbst noch einmal in sich gehen und für sich entscheiden, in wie weit das jeweilige Risiko für einen selbst wiegt und welche Maßnahmen in Konsequenz veranlasst werden.

Was kann man tun?

Aus meiner Sicht gibt es drei Möglichkeiten:

Worst Case:

Die Markeneigentümer setzen ihr Recht durch und untersagen die Nutzung der Bezeichnung „American Wolfdog“ und seinen Übersetzungen. Dann braucht der AWD einen neuen Namen.

Best Case:

Die Markeneigentümer löschen die Marke, benennen sie um oder räumen ein allgemeines, kostenloses Nutzungsrecht ein. Die Registranden waren sich möglicherweise gar nicht darüber bewusst, dass sie den American Wolfdog Besitzern ihre Rasse wegnehmen.

Dritte Möglichkeit:

Die AWD-Szene arbeitet zusammen und geht gegen die Marke vor.

Im ersten Schritt könnte gegen die Registrierung in Kanada vorgegangen werden, welche noch nicht eingetragen, aber beantragt ist. Das beträfe aber folglich auch nur den kanadischen Rechtsraum.

Für die bereits eingetragene Unionsmarke wird eine Löschung beantragt. Hierfür kommt ein Antrag zur Nichtigkeitserklärung der Marke in Frage. Das ist bspw. möglich, wenn der Marke die Markenfähigkeit fehlt. Damit ist unter Anderem gemeint, dass sie sich unterscheiden muss. Z. B. kann eine bestimmte Apfelsorte in der Nizzaklasse Lebensmittel nicht mit dem Markennamen „Apple“ geschützt werden, wohl aber in der Nizzakategorie Technik (z. B.  Apple IPhone).

American Wolfdog ist ein gängiger Begriff – eine Hunderasse – aber alleine das reicht für eine Markenlöschung nicht aus. „Black Friday“ und „Döner“ (deutsche, gängige Bezeichnung für Kebab) sind Fälle, die belegen, dass gängige Begriffe durchaus mit einer Marke schützbar sind.

Geeigente Gründe für eine Löschung der Marke sind aus meiner Sicht:

Die geographische Herkunft kann zur Verwirrung führen. Die Unionsmarke wurde in Italien registriert, geographisch weist die Marke allerdings Amerika aus. Wenn es „Italian Wolfdog“ hieße, wäre es passender. Zum Beispiel darf man die „Münchner Weißwurst“ nur so nennen, wenn sie aus München kommt. Ansonsten muss es „Weißwurst nach Münchner Art“ heißen.

Ein weiterer und gewichtigerer Grund kann sein, dass die Rechteinhaber ihre Marke innerhalb einer Frist von fünf Jahren aktiv benutzen müssen, um einen Markenrechtsschutz zu erhalten. Ob die Rechteinhaber seit November 2015 aktiv Hunde züchten oder die Marke nur gehalten und eine Homepage betreiben wird, ist allein anhand der Informationen auf der Homepage nicht ersichtlich. Somit bleibt die Frage nach dem Rechtsschutz der Marke diesbezüglich offen. Die Fünfjahresfrist wäre bereits abgelaufen.

Welche weiteren Gründe für eine Nichtigkeit der Marke sprechen und im entsprechenden Antrag aufgenommen werden können, muss noch erhoben werden.

Ein „Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit einer Unionsmarke“ beim EUIPO ist mit Kosten in Höhe von 630 € verbunden.

Und jetzt?

Bis heute sind mir keine Fälle bekannt bei denen die Markeninhaber Schritte gegen Verletzungen ihres Markenrechts unternommen haben, doch das kann sich ändern. Jederzeit können sie Nutzer des Namens kostenpflichtig abmahnen, eine Unterlassungsklage einreichen oder sogar Schadenersatz fordern. Dazu haben sie sich das Recht gesichert. Die Unionsmarke „American Wolfdog“ ist bereits seit 2015 registriert – und führt folglich auch von heute an gesehen rückwirkend zu Ansprüchen der Rechteinhaber. Die Anerkennung als Marke in Kanada ist noch in der Schwebe, doch auch da bestünde ab Eintragung ein möglicher Anspruch auf Markenschutz. Der Antrag ist bereits im Dezember 2020 erfogt. Folglich kann mit einer Eintragung als Marke durch das kanadische Markenamt jederzeit gerechnet werden.

Ich betone an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich, dass ich mit dieser Veröffentlichung den Markeninhabern nicht schaden möchte. Doch finde ich es wichtig, Betroffene darüber zu informieren, welches Risiko mit der Führung einer fremden Marke einhergehen kann. Tatsächlich gehe ich davon aus, dass die Inhaber der Marke schlicht ihr Projekt schützen wollen, so wie ich mit dem „Sylvan Companion Dog“ eben auch. Und dass den Rechteinhabern dabei nicht bewusst ist, dass sie eine ganze Rasse für sich beanspruchen, den Amerikanischen Wolfhund. Wenn dies so ist, wird sich sicherlich schnell und einfach eine einvernehmliche Lösung für alle finden lassen. Sollte es anders sein, so wird sich das zeigen. Es wird sich auch zeigen, ob die Wolfhundszene es schafft, im gemeinsamen Interesse an einem Strang zu ziehen.

Es müsste sich, sollte man die dritte Möglichkeit in Erwägung ziehen, also jemanden finden, der das Antragsverfahren im Namen der Szene durchläuft. Mein Anliegen ist zu informieren und aufzuklären.

Zum Schluss

An dieser Stelle distanziere ich mich ausdrücklich von folgenden Vorgehensweisen gegen die Rechteinhaber der Marke „American Wolfdog“:

  • perönliche Angriffe und Schmähungen
  • falsche Tatsachenbehauptungen und Rufschädigungen
  • „Shitstorms“
  • alles was geeignet ist, einen sachlichen und zielführenden Dialog zu führen

Ich rufe dazu auf, den jetzt gewonnen Erkenntnissen mit Besonnenheit und Vernunft zu begegnen. Handelt nicht unüberlegt und vor allem attackiert die Rechteinhaber nicht! Respektiert die derzeitige Sachlage und geht sachlich damit um. Lasst uns eine einvernehmliche Lösung für alle finden. Danke für eure Aufmerksamkeit.

Update

Gestern, am 4. April kontaktierte meine Projektpartnerin Kersti Ström die Markeninhaber. Ergebnis: Sie bestehen auf ihr Markenrecht. Man darf Welpen und Würfe (und wohl auch AWHs, die ab Markeneintragung geboren wurden) nicht als American Wolfdog bezeichnen. Der Worst Case tritt also ein. Also braucht der Amerikanische Wolfhund einen neuen Namen. Oder man zieht die dritte Möglichkeit in Erwägung: Die AWH-Szene arbeitet zusammen und stellt einen Nichtigkeitsantrag gegen die Marke.

Wichtige Quellen und Links: Bitte überzeugt euch selbst!

https://www3.wipo.int/branddb/en/

https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/forms_filings/all_downloadable_forms/invalidity_ctm_note_de.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/what-can-be-an-eu-trade-mark

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/eu-trade-mark-legal-texts

https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/forms_filings/all_downloadable_forms/invalidity_ctm_note_de.pdf

Text © Susanne Galla

Danke an meine Projektpartner für ihre Unterstützung.

Auszug aus der Internationalen Markenrecherche www3.wipo.int/branddb/en
„American Wolfdog“ ist als Unionsmarke in der EU geschützt.

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